Am 14. August 2024 erkannte der Schweizerische Bundesrat an, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an US-Unternehmen, die nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework (DPF) zertifiziert sind, ein angemessenes Datenschutzniveau bietet, sodass die Übermittlung personenbezogener Daten an US-Unternehmen, die nach dem Swiss-U.S. DPF zertifiziert sind, ohne zusätzliche Garantien (etwa Standardvertragsklauseln) möglich ist. Am 15. September 2024 trat eine Änderung des Bundesgesetzes über den Datenschutz 2020 in Kraft, die solche Übermittlungen erlaubt.
Ja, AWS ist nach dem Swiss-U.S.- DPF übermittelt werden.